Gebührenordnung Cup der Autohäuser
Diese Gebührenordnung bekommt jeder einzelne per Mail zugeschickt.
Augrund der kurzfristigen Absagen, führen wir als Ausrichter des "Cup der Autohäuser" eine Startgebühr von 20€ ein, die die Vereine/ Mannschaften/ Trainer dazu bewegen sollen, zuverlässige
Zusagen zu tätigen.
Gleichermaßen hoffen wir, das wir dadurch ein einwandfreies Turnier ohne Ausfälle
gewährleisten können.
Die Startgebühr wird bei Antritt der einzelnen Mannschaften wieder ausgezahlt. Vereine die in mehreren Jahrgängen starten, müssen für jede einzelne Mannschaft die Startgebühr entrichten.
Abmeldungen nach dem 30.04.2024 werden nicht akzeptiert und führen dazu, das die
Startgebühr einbehalten wird.
Mit der Überweisung der Startgebühr erkennt jeder einzelne Teilnehmer diese
Gebührenordnung an und verpflichtet sich der Teilnahme am Cup der Autohäuser.
Die endgültige Teilnahme wird erst nach Eingang der Startgebühr bestätigt.